Erwerb eines dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes an beruflichen Schulen


Unter bestimmten Vorausetzungen können Schüler/-innen nach Abschluss der Berufsausbildung einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erreichen (Verwaltungsvorschrift vom 07.12.2001). Für dieses sogenannte 9+3-Modell (neun Jahre Grund- und Hauptschule und drei Jahre Berufsausbildung) gibt es zwei Alternativen:

Alternative 1: gültig für die gesamte Bundesrepublik Deutschland

  1. Berufsschulabschlusszeugnis: Ein Notendurchschnitt in allen Fächern mit Ausnahme von Religion und Sport von mindestens 3,0 muss erreicht worden sein.
  2. Fremdsprachenunterricht: Mindestens die Note ausreichend in einem 5-jährigen Fremdsprachenunterricht muss nachgewiesen werden.
  3. Kammerprüfung: Die Kammerprüfung in einem Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren muss bestanden sein.

Alternative 2: nur gültig für Baden-Württemberg

  1. Hauptschulabschlusszeugnis oder Abschluss im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) mit Zusatzprüfung: Beim Hauptschulabschluss muss die Prüfung in einer Fremdsprache (A-Kurs) nachgewiesen werden. Für den Gesamtdurchschnitt (siehe unten) werden alle Noten des Abschluss-zeugnisses und der Zusatzprüfung herangezogen.
  2. Berufsschulabschlusszeugnis: Der Durchschnitt der Noten der Prüfungsfächer des Berufsschulabschlusszeug-nisses wird für den Gesamtdurchschnitt (siehe unten) herangezogen.
  3. Kammerprüfung: Die Kammerprüfung in einem Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren muss bestanden sein.
  4. Gesamtdurchschnitt: Der Durchschnitt der Noten aus den Abschnitten 1., 2. und 3. muss mindestens die Note 2,5 ergeben.